Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland wird regelmäßig angepasst. Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kWp, die zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen wurden, betrug die Vergütung 8,11 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Ab dem 1. August 2024 wurde die Vergütung auf 8,03 Cent/kWh gesenkt.
Diese Werte gelten für die sogenannte Teileinspeisung, bei der ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht und der Überschuss ins Netz eingespeist wird.
Die nächste Absenkung um 1 % ist für den 1. Februar 2025 vorgesehen, wodurch die Vergütung auf etwa 7,96 Cent/kWh sinken wird.
